Bildungsurlaub

Gemäß Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz stehen jedem Arbeitnehmer grundsätzlich 10 bezahlte Werktage in zwei Jahren als Bildungsurlaub zu. Er kann die Freistellung bei seinem Arbeitgeber beantragen um Kurse zu besuchen, die den strengen Anerkennungskriterien entsprechen.

Wir bieten spezielle Blockseminare im Bereich der beruflichen Weiterbildung an, die den Kriterien entsprechen und vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung anerkannt werden.

Bitte vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit dem Schulleiter!