Bildungsprämie

Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man als Angestellte(r) oder Selbständige(r) erwerbstätig ist und das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro). Auch mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen sind berechtigt. Über den Prämiengutschein erhalten Sie die Hälfte der Lehrgangskosten bis maximal € 500,- erstattet.

Alles, was Sie tun müssen:

Gehen Sie zu einer anerkannten Beratungsstelle (in Koblenz z.B. die Handwerkskammer bildungspraemie.myk@hwk-koblenz.de ) und bitten Sie um einen Prämiengutschein. Die Förderkriterien werden dort bei einem Beratungsgespräch individuell geprüft. Über die Website www.bildungspraemie.info oder über die kostenlose Hotline 0800-2623 000 kann jeder erfahren, wo sich die nächste Beratungsstelle befindet.

Was wird gefördert:

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.